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Endgeräte & Cookies

Cookie-Richtlinie

Diese Richtlinie erläutert, wie Nebenpfad mit Cookies und vergleichbaren Informationen auf Endgeräten umgeht und wann eine Einwilligung erforderlich ist.

Stand: 16.09.2026TDDDG / DSGVO
GrundsatzNotwendigAnalyseMarketingDritteVerwaltungDauer

1. Grundsatz

Cookies sind kleine Informationen, die über einen Browser auf einem Endgerät gespeichert oder von dort ausgelesen werden können. Vergleichbare Technologien können ähnliche Zwecke erfüllen. Nach den in Deutschland geltenden Regeln ist für das Speichern von Informationen auf einem Endgerät oder den Zugriff auf dort bereits gespeicherte Informationen grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Eine Ausnahme kann insbesondere bestehen, wenn der Zugriff unbedingt erforderlich ist, um einen von der Nutzerin oder dem Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen. Unabhängig davon gelten für personenbezogene Daten die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung.

2. Technisch erforderliche Funktionen

Für die aktuell angebotenen Kernfunktionen von redeembox.com ist kein allgemeiner Einsatz von Analyse- oder Marketing-Cookies vorgesehen. Technisch notwendige Vorgänge können stattfinden, soweit sie für die Übertragung von Inhalten, die Sicherheit, die Formularnutzung oder eine ausdrücklich angeforderte Funktion erforderlich sind.

Solche technisch erforderlichen Vorgänge dienen nicht dazu, ein werbliches Nutzungsprofil zu erstellen. Soweit eine Funktion auch ohne Zugriff auf das Endgerät erbracht werden kann, wird daraus keine allgemeine Berechtigung für zusätzliche Speicher- oder Auslesevorgänge abgeleitet.

3. Analyse-Cookies

Analyse-Cookies dienen typischerweise dazu, Nutzungsmuster, Seitenaufrufe oder Interaktionen über einen bestimmten Zeitraum auszuwerten. Ein solcher Einsatz ist für die derzeit beschriebenen Kernfunktionen des Dienstes nicht vorgesehen. Deshalb wird auf dieser Grundlage auch kein eigener Analyse-Cookie-Banner eingeblendet.

Sollten zukünftig Analysefunktionen eingeführt werden, die eine Einwilligung nach den anwendbaren Vorschriften erfordern, werden sie erst nach einer entsprechenden Zustimmung aktiviert. Die Entscheidung muss freiwillig möglich sein und darf nicht durch irreführende Gestaltung erzwungen werden.

4. Marketing-Cookies

Marketing-Cookies können dazu dienen, Nutzungsinteressen über Webseiten hinweg zu erkennen, Werbung zu personalisieren oder Kampagnenergebnisse zuzuordnen. Für die aktuell bereitgestellten Kernfunktionen ist ein solcher Einsatz nicht vorgesehen. Insbesondere wird das Analyseformular nicht davon abhängig gemacht, dass Marketing-Cookies akzeptiert werden.

Falls später ein Marketingdienst eingesetzt wird, für den eine Einwilligung erforderlich ist, muss diese vor dem entsprechenden Speicher- oder Zugriffsvorgang eingeholt werden. Eine Einwilligung kann anschließend nach den gesetzlichen Voraussetzungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

5. Externe technische Ressourcen

Die Website kann externe technische Ressourcen wie Schriftarten oder Programmbibliotheken abrufen. Solche Abrufe sind nicht automatisch gleichbedeutend mit dem Setzen eines Cookies. Bei jedem Abruf einer externen Ressource wird jedoch technisch die IP-Adresse des Endgeräts an den jeweiligen Server übermittelt, damit die Ressource ausgeliefert werden kann.

Aktuell werden Schriftarten über Google Fonts und eine Symbolbibliothek über einen externen technischen Auslieferungsdienst eingebunden. Nähere Informationen zur datenschutzrechtlichen Einordnung solcher Übermittlungen enthält die Datenschutzerklärung. Diese Cookie-Richtlinie bezieht sich dagegen primär auf Speicher- und Zugriffsvorgänge am Endgerät.

6. Verwaltung im Browser

Gängige Browser ermöglichen es, gespeicherte Cookies einzusehen, zu löschen oder das Speichern bestimmter Cookies zu blockieren. Die verfügbaren Einstellungen unterscheiden sich je nach Browser und Gerät. Wenn technisch notwendige Informationen blockiert werden, können einzelne ausdrücklich gewünschte Funktionen eingeschränkt sein.

Eine browserseitige Blockierung ersetzt nicht die Verantwortung des Anbieters, eine erforderliche Einwilligung einzuholen. Umgekehrt bedeutet eine technische Browserfreigabe nicht automatisch, dass eine rechtlich erforderliche Einwilligung vorliegt.

7. Speicherdauer, Änderungen und Kontakt

Für technisch erforderliche Informationen gilt, dass sie nur so lange vorgehalten werden sollen, wie dies für den jeweiligen technischen Zweck erforderlich ist. Für einwilligungsbedürftige Cookies müsste die jeweilige Speicherdauer bei Einführung der betreffenden Funktion transparent angegeben werden. Da derzeit keine eigenen Analyse- oder Marketing-Cookies für die Kernfunktionen vorgesehen sind, werden hierfür keine erfundenen Laufzeiten genannt.

Diese Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich die technische Ausstattung des Dienstes ändert. Fragen zu Cookies oder Endgerätezugriffen können an bau plan GbR, 04916, Herzberg, [email protected], +4915147516609 gerichtet werden.

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Die Auswertung dient der strukturierten Orientierung zu möglichen zusätzlichen Tätigkeitsfeldern. Genannte Richtungen sind Beispiele und keine Stellenangebote, Anlageberatung oder Zusage eines bestimmten Einkommens. Voraussetzungen, Marktbedingungen sowie steuerliche, gewerbliche und arbeitsrechtliche Fragen müssen im Einzelfall eigenständig geprüft werden.

Unternehmenbau plan GbR
Anschrift04916, Herzberg
USt-IdNr.DE 138942865
Registrierungsdatum12.05.2024
VertretungsberechtigtGerwin Schiele
E-Mail[email protected]
Telefon+4915147516609
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